Wahlarzt in Wien Univ.-Prof. Dr. Peter Frigo Resumee über die Jahre 1999-2007 als Leiter des Wahlarztreferates
Was bleibt von einem (fast) Jahrzehnt Wahlarztvertretung: Die Ziele meiner Vertretung wurden im wesentlichen erreicht: Heute ist der Begriff „Wahlarzt“ sowohl unter Kollegen wie auch bei Patienten etabliert. Mein Hauptziel, KollegenInnen über die Wahlarzttätigkeit und deren Chancen zu informieren habe ich in unzähligen Informationsabenden und Einzelgesprächen stets verfolgt. Freilich war es nicht immer leicht die Ablehnung der Kammer und vor allem der Beiträge wie der vielfach verhasste Wohlfahrtsfond seitens der Kollegen in Einklang mit der eigentlichen Vertretungstätigkeit zu bringen. Ein wichtiger Meilenstein der Wahlarzttätigkeit wurde aber durch die Kammer vehement verteidigt: Die Nebenbeschäftigung als Wahlarzt blieb unangetastet. Die Einführung der ecard wird bis heute von den KollegInnen nicht ernst genommen, allerdings sind wir Wahlärzte im Sozialversicherungssystem verankert wie die Paragraph 2- Kassenärzte: So ist die Ausstellung von Rezepten nicht mehr an einen Kassenarzt gebunden. Auch dies hat mich gefreut, da es das Service für den Patienten verbessert. Die 80-Prozentregelung ist leider durch ein OGH-Urteil einzementiert worden und könnte durch eine generelle e-card Verwaltung der Wahlärzte beeinsprucht werden. Allerdings findet sich im Nebensatz des Urteils nicht nur der erhöhte Verwaltungsaufwand sondern auch der Schutz der Kassenärzte. Ein weiterer positiver Punkt ist die Niederlassungsfreiheit, die ebenfalls von der Kammer immer verteidigt wurde i.e. die freie Berufsausübung. Bis dato wurden bei der Ordinationseröffnung keine Normen und Richtlinien in den Weg gestellt. Die Zukunft der Wahlärzte liegt sicher in den eigenen Händen: Durch „Qualitätskriterien“ und „Niederlassungsrichtlinien“ kann es rasch zu einem „Kreislersterben“ kommen; Kleinstordination, die in Wien häufig sind, können gewisse Qualitätsnormen schon aus ökonomischen Gründen nicht erfüllen, man denke nur an „Behindertengerecht“. Der Anspruch der Bevölkerung nach einer entsprechenden Grundversorgung auch am Wochenende stellt auch eine Herausforderung für Wahlärzte dar, leider war das Interesse bisher bescheiden. Daher ist ein Einzelkämpfertum in Zeiten wie diesen zum Sterben verurteilt; eine offizielle Standesvertretung wichtiger denn je. Zum Abschluß möchte ich meinen Coreferenten sowie den Sekretärinnen des Wahlarztreferates herzlich für Ihr Engagement danken und meinen Nachfolgern alles Gute wünschen.